Vor dem Film alles geklärt.
Eine erziehungsbeauftragte Person kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Begleitung eines minderjährigen Kinogastes übernehmen. Bitte bereitet den Besuch gemeinsam vor.
Den Kinobesuch mit Begleitperson vorbereiten
Fragen & Antworten
Wie alt muss die erziehungsbeauftragte Person sein?
Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Stimmt den Besuch gemeinsam ab und füllt die Erziehungsbeauftragung als PDF vollständig aus. Legt sie an der Kinokasse vor und plant dafür vor dem Film etwas Zeit ein.
Welche Angaben helfen bei einer Rückfrage zum Besuch?
Nenne Filmtitel, Datum und Spielzeit sowie das Alter des minderjährigen Gastes und der geplanten Begleitperson. Prüft neben der FSK auch das Filmende; die Regeln zur Begleitung hängen von Alter und Uhrzeit ab. Klärt offene Fragen vor dem Ticketkauf, damit die konkrete Vorstellung berücksichtigt werden kann.
Gilt eine Erziehungsbeauftragung für jede Altersfreigabe?
Nein. Bei FSK 12 dürfen Kinder ab sechs Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen. Die Altersgrenzen FSK 16 und FSK 18 werden durch eine Erziehungsbeauftragung nicht aufgehoben.
Wann ist eine Begleitung erforderlich?
Kinder unter sechs Jahren brauchen eine Begleitung. Für Kinder ab sechs Jahren gilt das bei einem Filmende nach 20 Uhr, für Jugendliche unter 16 bei einem Ende nach 22 Uhr und für Jugendliche ab 16 bei einem Ende nach 24 Uhr. Die Altersfreigabe des Films gilt zusätzlich.
Wir helfen euch weiter.
Meldet euch vor der Buchung, wenn ihr Fragen zur Begleitung oder zur konkreten Vorstellung habt.
Kontakt aufnehmen